Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Droot AG

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Droot AG (nachfolgend «Hersteller» oder «Auftragnehmer») und Auftraggeber (nachfolgend «Kunde» oder «Auftraggeber»). Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine neue, ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung in schriftlicher Form ersetzen. Allfällige dem Hersteller zugestellte AGB des Auftraggebers sind in jedem Falle unwirksam. Mit Annahme der ersten Leistung erkennt der Kunde die ausschliessliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.



 

a) Offerten

Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Bearbeitung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Funktionsbeschreibungen, User Stories, Grafiken (Visuals) oder Inhalts- und Massangaben.


Sämtliche Offerten sind bis zur Auftragsbestätigung stets unverbindlich. Angebote, die auf Grund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben einzig Richtpreischarakter. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen.

 

b) Preise

Die offerierten oder bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, stets Nettopreise in Schweizer Franken ab Herstellerfirma, zuzüglich MWST und Transportkosten. Skizzen, Entwürfe, Originale und fotografische Arbeiten werden dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.

 

c) Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug zu erfolgen.

Mit unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt der Kunde automatisch in Verzug. Der Kunde schuldet dem Hersteller diesfalls einen Verzugszins von 6% p.a. Bei grossen Aufträgen, deren Auftragsabwicklung sich über mehr als zwei Monate hinzieht, ist der Hersteller berechtigt, Voraus- und/oder Akontozahlungen zu verlangen.


Der Hersteller fakturiert, soweit nicht anderweitig vereinbart, 40% der Rechnungssumme bei Vertragsabschluss (Offertunterzeichnung), 30% in der Projektmitte gemäss Projektplan und 30% bei initial geplantem Onlinegang.

Der Kunde darf Ansprüche gegen den Hersteller nur dann mit Zahlungsansprüchen des Herstellers verrechnen, wenn der Hersteller diese ausdrücklich anerkannt hat oder wenn sie auf einem rechtskräftigen und vollstreckbaren Urteil beruhen.

Werden die vom Hersteller verrechneten Aufwände innerhalb der Zahlungsfrist weder beanstandet noch bezahlt, ist der Hersteller berechtigt, nach schriftlicher und eingeschriebener Mahnung die vereinbarte Leistung zurückzubehalten. Sämtliche Rechte bleiben beim Hersteller bis zur vollständigen Bezahlung der Arbeiten durch den Auftraggeber.

 

d) Liefertermine

Terminvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und sind nur verbindlich, wenn die vorausgesetzten oder vereinbarten Anlieferungstermine (bspw. Schriftliche Anforderungen, Adobe Indesign Dokumente, Bild- und Textvorlagen) eingehalten werden. Erfolgt die Anlieferung der Arbeitsunterlagen durch den Auftraggeber verspätet oder in einer Form, welche eine Korrektur der Vorlagen notwendig macht, ist der Hersteller nicht mehr an den ursprünglich zugesicherten Liefertermin gebunden. In diesem Fall müssen sich Auftraggeber und Hersteller auf einen neuen Liefertermin schriftlich einigen. Überschreitung eines Liefertermins wegen Ursachen, für welche der Hersteller kein Verschulden trifft, berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Hersteller für entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass sich Mehraufwände und Änderungen (Change Requests) auf die initial vereinbarten Termine auswirken können.

 

e) Change Requests

Nachträgliche Änderungswünsche oder Erweiterungsanforderungen – sogenannte Change Requests - sind vom Auftraggeber per E-Mail über support@droot.ch einzureichen. Der Auftraggeber bemüht sich, seine Anforderungen und Erwartungen möglichst genau zu beschreiben. Im Falle einer ungenauen oder missverständlichen Beschreibung der Anforderungen darf der Hersteller seine zusätzlichen Aufwände zur Klärung der Anforderung an den Auftraggeber verrechnen.


Die Umsetzung von Change Requests ist grundsätzlich kostenpflichtig und bedarf einer Kostenfreigabe durch den Auftraggeber.

Vom Auftraggeber schriftlich eingereichte Change Requests, welche einen Aufwand von einer Arbeitsstunde nicht überschreiten, bedürfen keiner Kostenfreigabe seitens Kunde und können vom Hersteller ohne Rücksprache umgesetzt und verrechnet werden.

 

f) Abnahmeverzug

Nimmt der Auftraggeber die vereinbarte Auftragsausführung nicht innerhalb 30 Tage nach bekanntgegebener Fertigstellung ab, so ist der Hersteller berechtigt, seine erbrachten Leistungen zu fakturieren und verpflichtet sich, sie auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers sicherzustellen.

 

g) Projektabbruch

Falls ein bereits erteilter Auftrag während der Erstellung storniert oder gekündigt wird, ist der Hersteller berechtigt, sämtliche tatsächlich angefallenen Aufwände und allenfalls entgangene Leistungen, inklusive allfälliger Kosten Dritter, abzurechnen.

Im Falle von sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. technischer Fehler, Probleme), die eine sinnvolle Weiterführung eines Auftrags oder einer Dienstleistung nicht ermöglichen, ist der Hersteller berechtigt, Teile, oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Es besteht kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn,

 

h) Urheberrechte / Datenschutz / Nutzungsrechte

Der Auftraggeber sichert dem Hersteller zu, dass er die zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlichen urheberrechtlichen Bearbeitungsbefugnisse an den zur Verfügung gestellten Bild- und Text-Daten erworben hat und sie auf den Hersteller übertragen darf. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, dass er zum Bearbeiten der Personendaten, die er dem Hersteller übergeben hat, gemäss den für ihn massgeblichen gesetzlichen oder vertraglichen Datenschutzvorschriften berechtigt ist, der Datenschutz eingehalten wird und insbesondere dass er diese Daten durch den Hersteller bearbeiten lassen kann (Art. 10a des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 – DSG).


Bei Forderungen von Dritten gegen den Hersteller aus angeblichen Urheberrechts-, Nutzungsrechts-, sowie Datenschutzverletzungen ist der Kunde verpflichtet, den Hersteller vollumfänglich schadlos zu halten (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten).


Ungeachtet der Tatsache, ob es sich bei den vom Hersteller erbrachten kreativen und gestalterischen Leistungen um urheberrechtlich geschützte Werke (Werke zweiter Hand) handelt, darf der Auftraggeber die Leistungen des Herstellers ohne dessen Zustimmung nur zum vereinbarten vertraglichen Zweck nutzen. Die vom Hersteller erstellten Reproduktionsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Datenträger, Satz, Montagen, usw.) bleiben Eigentum des Herstellers.


i) Mehraufwand

Der durch den Auftraggeber oder dessen beauftragten Vermittler gegenüber der zugrundeliegenden Offerte verursachte Mehraufwand - insbesondere wegen mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen oder wegen Autorenkorrekturen, nachträglichen Änderungen usw. - wird dem Kunden ohne Ankündigung zu den Tarifen laut aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.

 

j) Kontroll- und Prüfdokumente

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zur Verfügung gestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Online-Proof, Proof-PDF, Andrucke, Kopien, Dateien und dergleichen) auf Fehler zu überprüfen. Eine Onlinebeauftragung gilt stets als Freigabe des damit beauftragten Dokuments oder Kampagne.

Für telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen kann der Hersteller nicht haftbar gemacht werden.

 

k) Branchenübliche Toleranzen / Mehr- oder Minderlieferungen

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere bezüglich Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit dem Hersteller durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden.


Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums können ohne anderslautende Vereinbarung nicht beanstandet werden. Fakturiert wird die tatsächlich gelieferte Menge.

 

l) Mängelrüge

Geringfügige Abweichungen von vorgegebenen Originalvorlagen gelten nicht als Mangel, der zur Mängelrüge berechtigt. Bei begründeten Beanstandungen muss der Beauftragungsprozess unterbrochen werden und Kontakt mit dem Hersteller aufgenommen werden. Online abgeschlossene Aufträge gelten stets als abgenommen.

 

m) Gewährleistung / Haftungsbeschränkungen

Begründete und vom Hersteller zu verantwortende Mängel müssen gemäss Offerte und Vertrag innert der geltenden Frist reklamiert werden. Der Hersteller bietet dann kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Eine über den Wert von Ware oder Diensten hinausgehende Haftung für direkten und indirekten Schaden aus Mängeln (Schadenersatzansprüchen) kann nicht geltend gemacht werden. Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt der Hersteller keine Haftung und keine Garantie auf deren Funktion. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Open Source Produkten und Erweiterungen davon, sowie Datenschnittstellen ausserhalb unseres unmittelbaren Einflussbereichs.


Die Haftung des Herstellers beschränkt sich auf Fehler, die auf Vorsatz zurückzuführen sind. Jede weitergehende Haftung für direkte und indirekte, unmittelbare und mittelbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden wird wegbedungen. In jedem Falle beschränkt sich die Haftung des Herstellers auf den Auftragswert. Zwingende Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. Juni 1993 über die Produkthaftpflicht (PrHG) bleiben vorbehalten.


Im Falle von fehlerhafter und unvollständiger Anlieferung von Daten übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung.

Die Haftung für fehlerhafte und unvollständig angelieferte Unterlagen sowie für Datenverluste von angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird vom Hersteller nicht übernommen. Der Auftraggeber befreit den Hersteller von jeglicher Haftung gegenüber Dritten (bspw. wegen des Inhalts der angelieferten Daten) und verpflichtet sich, den Hersteller gegebenenfalls vollumfänglich schadlos zu halten (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten).

 

n) Vom Kunden geliefertes Material

Vom Kunden beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen hat, ist dem Hersteller frei Haus zu liefern. Der Kunde haftet gegenüber dem Hersteller für alle direkten und indirekten, unmittelbaren und mittelbaren Schäden sowie Mangelfolgeschäden, die aus einer Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität, Quantität).

 

o) Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen und -dateien

Vorbehaltlich einer separaten schriftlichen Abrede ist der Hersteller nicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (bspw. Dateien, Negative, Text- oder Bildmaterial) verpflichtet. Wird die Aufbewahrung schriftlich vereinbart, erfolgt sie auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Das Risiko einer einwandfreien späteren Bereitstellung aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken bleibt vorbehalten. Bezüglich der zur Fertigung des Endproduktes erforderlichen Daten bietet der Hersteller dem Kunden vor einer beabsichtigten Löschung wahlweise die entgeltliche Übernahme durch den Kunden oder die Aufbewahrung gegen Entgelt durch den Hersteller an.

 

p) Nutzungsbestimmungen für die Datenbank des Herstellers

Diese Bestimmung regelt den elektronischen Bezug von Informationen durch den Kunden aus der vom Hersteller dafür bezeichneten Datenbank. Der Hersteller bezweckt damit, seine Leistungen dem Kunden einfacher und weltweit zugänglich zu machen. Voraussetzung für den Zugang zum Datenbestand ist, dass sich der Kunde registrieren lässt. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Verwendung der vom Hersteller zur Verfügung gestellten Daten ist verboten, wenn sie der oben genannten Zweckbestimmung der Datenabgabe widerspricht. Der Kunde muss Dritte, denen er den gesamten Datenbestand oder Teile daraus zugänglich macht, verpflichten, diese Nutzungsbestimmungen ebenfalls einzuhalten.


Der Hersteller behält sich das Recht vor, den Zugang zum Datenbestand oder zu einzelnen Daten jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, zu beschränken oder zu sperren. Er kann ferner diese Nutzungsbestimmungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Der Hersteller informiert vorgängig über grundlegende Änderungen. Bei einem Verstoss gegen diese Nutzungsbedingungen kann der Hersteller den Zugang auf die Datenbank sofort und auf unbestimmte Zeit sperren. Der Hersteller behält sich diesfalls weitere rechtliche Schritte vor.


Die Datenbestände oder einzelnen Daten werden so wie sie beim Hersteller gespeichert sind zur Verfügung gestellt.

Der Hersteller haftet in jedem Fall nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Er übernimmt insbesondere für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und den Umfang der abgerufenen Datenbestände oder einzelner Daten bzw. die durch sie verursachten Schäden (z.B. durch Computerviren) keine Gewähr.

 

q) Datenschutz und Werbung

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine dem Hersteller im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten beim Hersteller gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Unter Berücksichtigung des Datenschutzes darf der Hersteller den Auftrag oder die Dienstleistung für Werbezwecke und PR-Aktivitäten verwenden. Der gewonnene Auftrag darf auch vor Fertigstellung der Lösung (Webapplikation, Design, Konzept, Kampagne, etc) gegenüber Dritten kommuniziert werden.

 

r) Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Dieser Vertrag und sämtliche aus ihm resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Winterthur.

 


Winterthur, 10.05.2023

Droot AG, Technopark Winterthur, Technoparkstrasse 2, CH-8406 Winterthur, Tel.: 044 520 15 00, office@droot.ch

Share by: